WO WIR STEHEN UND WIE ES WEITERGEHT
Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde des Blauen Kreuzes, vielen Dank für Ihre treue Unterstützung, die unsere Arbeit für Suchtkranke erst möglich macht!
Das Verfahren zur Erlangung der Spendenbegünstigung zieht sich durch strenge behördliche Prüfprozesse leider schon über viele Monate hinweg. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir alle vorgegebenen Aufgaben stets fristgerecht und ordnungsgemäß erledigt haben. Hier ist der aktuelle Stand:
WAS BISHER GESCHAH:
Nachdem das Ansuchen auf Spendenbegünstigung von unserem Steuerprüfer vor Monaten eingereicht wurde, erhielten wir im Juli die Rückmeldung vom Bundesministerium für Finanzen (BMF), dass eine Statutenanpassung nötig ist. Diese haben unsere Mitglieder auf der Generalversammlung am 12. September beschlossen.
WAS JETZT PASSIERT:
Der Beschluss ist bereits bei der Vereinsbehörde eingereicht, und wird dort aktuell bearbeitet. Sobald der Bescheid vorliegt, gehen die finalen Unterlagen direkt an das BMF.
WIE ES WEITERGEHT:
Sobald der finale Bescheid der Vereinsbehörde vorliegt, rechnen wir mit einer dementsprechend raschen Abwicklung durch das BMF. Sobald die Spendenbegünstigung rechtskräftig ist, werden wir Sie unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Alle Details und der aktuelle Status sind auch demnächst auf unserer Website nachzulesen.
Wichtiger Hinweis zum Stichtag:
Bitte beachten Sie, dass die Spendenbegünstigung erst ab dem genauen Ausstellungsdatum des offiziellen BMF-Bescheids gilt und nicht rückwirkend greift. Alle Spenden, die vor diesem Stichtag (auch im Jahr 2025) bei uns eingehen oder eingegangen sind, können leider nicht steuerlich absetzbar berücksichtigt werden.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen, Ihre Mithilfe und Ihre Geduld auf diesem Weg!
Bei Fragen, melden Sie sich bitte: info@blaueskreuz.at oder 0699 14 65 19 01
