Update zur Spendenbegünstigung

Okt. 24, 2026 | Aktuelles, Allgemein, mitglied

Das Verfahren zur Erlangung der Spendenbegünstigung zieht sich durch strenge behördliche Prüfprozesse leider schon über viele Monate hinweg. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir alle vorgegebenen Aufgaben stets fristgerecht und ordnungsgemäß erledigt haben. Hier ist der aktuelle Stand:

Wichtiger Hinweis zum Stichtag:
Bitte beachten Sie, dass die Spendenbegünstigung erst ab dem genauen Ausstellungsdatum des offiziellen BMF-Bescheids gilt und nicht rückwirkend greift. Alle Spenden, die vor diesem Stichtag (auch im Jahr 2025) bei uns eingehen oder eingegangen sind, können leider nicht steuerlich absetzbar berücksichtigt werden.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen, Ihre Mithilfe und Ihre Geduld auf diesem Weg!

Bei Fragen, melden Sie sich bitte: info@blaueskreuz.at oder 0699 14 65 19 01

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